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Zweibrücken / Bad Kreuznach

Rauchmelder

Vorbeugender Brandschutz ist unser Geschäft.

Willkommen beim Spezialisten für den privaten Wohnbereich!

Bei einer Produktpalette, die Sicherheit zu Hause garantieren soll, sind die Aspekte Qualität und Zuverlässigkeit von zentraler Bedeutung.

Hekatron Produkte werden deshalb gemäß den jeweils höchsten Standards getestet und zugelassen.

Leistungsmerkmale:

  • Perfekt fur Schlafzimmer und Kinderzimmer, zwischen 21.00 Uhr und 07.00 Uhr meldet sich der Melder nur im Ernstfall – akustische und optische Störungsmeldungen werden in dieser Zeit unterdrückt
  • Die App fur IOS oder ANDROID erlaubt Ihnen den Batterie- und Störungsstatus abzurufen sowie bisherige Alarme anzuzeigen
  • Fehlalarmsicher und Langlebig durch integrierte Verschmutzungsprognose und Nachjustierung des Messbereichs (Verschmutzungskompensation)
  • Qualitat – Rauchwarnmelder mit 10 Jahre Langzeitbatterie, VdS-zertifiziert nach DIN EN 14604, Q-Label nur fur Qualitatsrauchwarnmelder

Lieferumfang: 1 x Rauchwarnmelder mit Sockel, 1 x Schraube und Montagedübel (zur Einlochmontage – Zweilochmontage vorbereitet), 1 x Kurzanleitung (deutsch)

Ei650i – der Vielseitige

Durchdachte Features mit echtem Mehrwert: Die Rauchmelder der i-serie verfügen neben den bewährten Eigenschaften des Klassikers Ei650 über Zusatzfunktionen, die Profis bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Dazu zählen beispielsweise eine erweiterte Stummschaltung und spezielle Diagnosefunktionen.

Extrem bedienerfreundlich und zeitsparend wird das Arbeiten mit der AudioLINK App. Damit können alle Melderdaten via kostenloser App ausgelesen werden, so dass Informationen wie Batteriespannung, Verschmutzungsgrad oder zurückliegende Ereignisse jederzeit vor Ort abrufbar sind.

Info Vermieter !

Rauchwarnmelder in Rheinland-Pfalz

Der Vermieter hat neben der Pflicht zur Installation in der Regel auch dafür zu sorgen, dass die installierten Rauchmelder zu jeder Zeit betriebsbereit sind. Sind die Rauchmelder im Brandfall nicht betriebsbereit, haftet der Vermieter, es sei denn, er kann die jährliche Prüfung nachweisen.

Der Vermieter kann die Installation und/oder die Instandhaltung bzw. Wartung, insbesondere den regelmäßigen  Batteriewechsel, sowie die Funktionsprüfung per ausdrücklicher Regelung im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Möglich ist auch eine Ergänzungsvereinbarung zu einem bestehenden Mietvertrag (Zusatzklausel).

Der Vermieter wird aber von seiner eigenen Veranwortung und Haftung, wenn der Rauchmelder im Brandfall nicht funktioniert, nur dann frei, wenn er beweisen kann, dass er sich vor Abschluss des Zusatzvertrages davon überzeugt hat, dass der Mieter zur fachgerechten Ausführung auch in der Lage ist. Zudem muss er später kontrollieren, ob Installation und/oder Wartung auch ausgeführt werden, der Mieter also seine ihm insoweit übertragenen Aufgaben ordentlich erledigt.

Andernfalls haftet der Vermieter wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflichten (Auswahlverschulden). Will der Vermieter die Haftung daher mit einiger Sicherheit abwälzen, empfiehlt es sich, eine ausgewiesene Fachfirma zu beauftragen, die über eine ausreichend ausgestattete Notfallzentrale bzw. ein Servicecenter und eingeübte Verfahren zur Fehlerbeseitigung rund um die Uhr verfügt.

Wir verfügen über eine Notfallnummer für Bad Kreuznach und Zweibrücken !

Kostenumlage auf den Mieter

Die Kosten für Installation und Wartung der Rauchwarnmelder darf der Vermieter auf den Mieter umlegen: Die Installationskosten wegen Steigerung der Sicherheit der Wohnung gemäß BGB-Mietrecht durch anteilige Erhöhung der Miete (maximal 11% der Investitionskosten jährlich).

 Die Wartungskosten darf der Vermieter ebenfalls umlegen, jedoch auf die Nebenkosten (Betriebskosten), die er jährlich abrechnet.

 Eine Vermischung beider Kostenarten, die etwa dazu führt, Anschaffungskosten für die Rauchmelder über die Betriebskosten abzurechnen bzw. darin zu verstecken, sind unzulässig, weil sie dem Regelungszweck des Mietnebenkontenrechts (Betriebskostenverordnung) widersprechen. Für eine anteilige Umlegung der Anschaffungs- und Installationskosten auf die Miete (Mieterhöhung) wie auch die Umlegung der Wartungskosten auf die jährlichen Betriebskosten (Mietnebenkosten) ist der Abschluss einer entsprechenden Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag dringend zu empfehlen.