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Zweibrücken / Bad Kreuznach

Prüfungen / Wartung Tore

Wir bieten:

  • DGUV, UVV Prüfungen, Wartung, Instandhaltung von Toranlagen aller Art einschließlich Rolltore, Sektionaltore, Falttore, Spiraltore, Schiebetüren, Schnelllauftore, Hubtore, Industrietore, Maschinentore, Hoftore, Hallentore und Tiefgaragentoren, Feuerabschluss, Feststellanlagen, Brandschutztoren, Rauchschutztüren und Brandschutztüren sowie Feuerabschlüssen.
  • Alle relevanten Torprüfung inklusive DGUV- und UVV Prüfungen sowie Kraftmessung nach ASR A 1.7 vormals BGR 232
  • Herstellerunabhängigen Service für Tore unterschiedlichster Marken.

Gesetzliche Regelungen für Tore

Die UVV Prüfung erfolgt gem. ASR A 1.7, (alt BGR 232 Torprüfungen),                    DIN 18650, DIN 14677, DIBT, LBO und den gesetzlichen Grundlagen.   Messtechnische Erfassung der Schließkraft als Bestandteil der UVV Prüfung bei Automatiktoren inklusive.

Tor Service, Tor Prüfung, Wartung nach ASR A1.7, ( alt BGR 232), EN 13241-1 inkl. Schließkraftmessung, und Brandschutztore und Türen nach DIN 14677 und DIBT

Wir freuen uns auf Ihren Anruf:

Schlieskraftmessung

nach DIN EN 12445, 12453 und DIN 18650

Anforderungen an das Messgerät:
Die gültigen Normen geben neben verschiedenster Anforderungen an Tore, Türen, Antriebe und Steuerungen konkrete Vorgaben, wie ein normkonformes Schließkraftmessgerät beschaffen sein muss. Folgende Anforderungen im Bezug auf die technische Spezifikation des Messgerätes werden definiert. (vgl. DIN 18650-1, 6.2.2)

  • Die Krafteinleitung erfolgt über eine runde Messfläche mit dem Durchmesser 80 mm, die in ausreichend festem Material ausgeführt ist.
  • Die Krafteinleitungsfläche muss mit einer Steifigkeit von 500 N/mm nachgeben. (Dies entspricht ungefähr der Federkonstante des menschl. Schädels)
  • Das Gerät muss über eine Messzelle (Kraftmessvorrichtung) verfügen.
  • Das Gerät muss in der Lage sein Zeiten zu messen.
  • Eine Messwertanzeige muss vorhanden sein.

Im Bezug auf Messwertaufnahme, -auswertung und -anzeige werden folgende Vorgaben formuliert.

  • Das Gerät muss über einen Zeitraum von 5 Sekunden Messwerte zwischen 25 und 2000 N aufnehmen können.
  • Die Abtastung des Messignals muss mit einer Frequenz von mindestens 200 Hz erfolgen.
  • Eine jährliche Kalibrierung muss eine minimale Messgenauigkeit von ± 5 % fullscale gewährleisten.
  • Die Messwertanzeige kann grafisch oder numerisch realisiert werden.
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