Löschwassertechnik
Leistungen
Wir führen die wiederkehrende Prüfung, Wartung, Instandhaltung und Reperatur an folgenden Anlagen und Hydranten durch:
- Steigleitung Trocken nach DIN 14462
- Steigleitung Nass (Wandhydranten) nach DIN 14461, DIN EN 671
- Steigleitung Nass-Trocken nach DIN 14462
- Überflurhydranten, Unterflurhydranten nach DIN 3222, DIN 3221, DIN EN 14384
Wir planen für Sie Ihren Umbau und Neubau
Bei der Wasserversorgung von Löschwasseranlagen/Hydrantenanlagen, gleich welcher Ausführung, sind stets zwei grundlegende Belange zu beachten: Zum einen die brandschutztechnischen Erfordernisse, ohne die eine solche Anlage ihren Zweck nicht erfüllen kann. Zum anderen sind auch die Anforderungen der Trinkwasser verordnung einzuhalten, die zum Schutz von Leben und Gesundheit geschaffen wurde. Das erfordert eine sorgfältige und fachkompetente Planung.
Wandhydranten
Wandhydranten sind im Gebäude installierte Wasserentnahmestellen, die zur ersten Brandbekämpfung vorgesehen sind. In einer Nische in der Hauswand angebracht, werden Wandhydranten durch eine unter Druck stehende Steigleitung mit dem nötigen Wasser versorgt.
Steigleitungen „nass“ sind ständig mit Wasser gefüllt und somit stets einsatzbereit, während Steigleitungen „nass/trocken“ erst durch eine Fernbetätigung im Brandfall mit Wasser gefüllt werden.Je nach Typ unterscheidet man zwischen Steigleitung „nass“ bzw. „nass/trocken“ und einer Steigleitung „trocken“.
Durch Ihre leichte Bedienbarkeit ermöglichen es diese beiden Typen von Steigleitungen auch Laien ein Feuer direkt in der Entstehungsphase schnell und wirksam zu bekämpfen und eine Brandausbreitung bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu verhindern.
Steigleitungen „trocken“ werden erst durch die Feuerwehr mit Wasser gefüllt. Die Feuerwehr nutzt die Leitung für den Transport des Löschwassers und vermeidet dadurch ein aufwändiges Ausrollen und Verlegen von Feuerwehrschläuchen.
Wartung von Wandhydranten gem. DIN 14461 Teil 1 und Teil 2, DIN 14462
Steigleitungen „nass“, „nass/trocken“ und „trocken“ müssen gem. DIN 14 461 und 14 462 innerhalb eines vorgeschriebenen Intervalls geprüft werden.
- Steigleitung „nass“ jährlich
- Steigleitung „nass/trocken“ jährlich
- Steigleitung „trocken“ spätestens nach 2 Jahren
Die dazugehörigen Druckschläuche unterliegen den gleichen Prüfintervallen und sind in Verbindung mit den jeweiligen Wandhydranten zu prüfen.
A. Wartung Steigleitungen “nass” und “nass/trocken” gem. DIN 14461
- Zugangskontrolle
- Beschilderungskontrolle
- Funktionsfähigkeit von Tür, Haspel und Handrad
- Kontrolle auf Unversehrtheit, Sauberkeit, Trockenheit und Vollständigkeit
- Kontrolle der Schläuche
- Schmutzwasserentfernung
- Probe des Ventils und Strahlrohres auf Dichtigkeit
- Kontrolle der Wasserlieferung
- Kontrolle des Ruhe- und Fließdruckes an der Schlauchanschlusseinrichtung
- Anbringung Instandhaltungsnachweis
B. Wartung Steigleitung „trocken“ gem. DIN 14462
- Zugangskontrolle
- Beschilderungskontrolle
- Funktionsfähigkeit von Tür, Haspel und Handrad
- Prüfung der Leitung und der Ventile mittels Wasserdruckprobe auf Dichtigkeit
- Prüfung des Wasserdurchflusses von mind. 300 ltr./min.
- Prüfung der Funktionsfähigkeit der Einspeisearmatur, der Be- und Entlüftung sowie der Entleerungseinrichtung
- Plombieren der Schlauchanschlusseinrichtungen
Überflurhydranten
Überflurhydranten sind an das zentrale Trinkwassernetz von Gemeinden und Städten angeschlossen und dienen der Feuerwehr zur Löschwasserentnahme. ÜFH ragen etwa einen Meter aus dem Erdboden hinaus und werden mittels eines speziellen Schlüssels zur Nutzung für die Schläuche der Feuerwehr freigegeben.
Steigleitung "trocken"
Eine „trockene” Steigleitung dient ausschließlich der Löschwasserförderung durch die Feuerwehr, also nicht der Selbsthilfe. Sie ermöglicht der Feuerwehr die Ein- speisung und Entnahme von Löschwasser ohne zeitraubendes Verlegen von Schläuchen. Die Steigleitung „trocken” hat keine Verbindung zur Trinkwasserleitung. Die DIN 14462-2 sieht eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung von trocknen Steigleitungen in einem Turnus von zwei Jahren vor. Unter Umständen können baurechtliche Vorgaben auch ein kürzeres Wartungsintervall verlangen. Wir übernehmen gerne die sachverständige Prüfung und Instandhaltung Ihrer Steigleitungen. Die durchgeführten Maßnahmen sowie das Ergebnis der Prüfung werden dabei in einem Prüfbericht dokumentiert, der Ihnen gegenüber den Behörden als Nachweis des einwandfreien Zustands Ihrer Steigleitungen dient.