Brandschutzplanungsbüro
Sachverständigen Leistungen
Vorbeugenden Brandschutzes
- Erstellen von Brandschutzkonzepten
- Erstellen von Gutachten im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes
- Berechnen von Rauch- u. Wärmeabzugsanlagen nach DIN 18232.
- Durchführung von Brandverhütungsschauen (Gefahrenverhütungsschauen).
- Brandschutztechnische Begehungen und Beratungen.
- Begleitende Brandschutz-Fachbauleitung.
Organisatorischen Brandschutzes
Erstellen von
- Brandschutzordnungen nach DIN 14096, Teile A, B und C
- Feuerwehrplänen nach DIN 14095
- Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675
- Flucht- u. Rettungsplänen nach DIN / ISO 23601
- RWA- Plänen nach DIN
- Sprinklerplänen nach DIN
Flucht- und Rettungspläne (DIN 4844-3)
Flucht- und Rettungspläne werden üblicherweise von Fachfirmen nach der DIN-Norm erstellt. Die Pläne müssen sich an/in den Fluchtwegen an gut sichtbarer Stelle befinden und sie müssen lagerichtig an den Wänden angebracht sein. »Lagerichtig« bedeutet, dass man den Plan vor seinem geistigen Auge lediglich um 90 Grad nach hinten kippen muss, um die reale Situation vorzufinden.
Brandschutzordnung (DIN 14 096)
Eine Brandschutzordnung enthält die drei Teile A, B und C. Teil A besteht lediglich aus einem Aushang zum »Verhalten im Brandfall«, der in jedem Unternehmen grundsätzlich gleich ist. Teil B beinhaltet Informationen für Mitarbeiter bzw. Mieter eines Gebäudes. Dieser Teil ist schriftlich niedergelegt und wird jedem Mitarbeiter ausgehändigt und vorgestellt. Der Teil C ist für Personen bestimmt, die in Notsituationen wie Bränden besondere Aufgaben haben. Zu diesem Personenkreis zählen z.B. Ersthelfer und Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr. Die mit dem Brandschutz beauftragte Person hat dafür zu sorgen, dass die Brandschutzordnung aktuell gehalten wird und mit den betrieblichen Gegebenheiten übereinstimmt.
Kontakt
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